Redaktion - Freitag, 6. Juni 2025, 14:15 Uhr.
Der Familienbund der Katholiken unterstützt eine kinderreiche Familie, die mit einer Beschwerde vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zieht. Konkret geht es laut Familienbund um ein sozialversichertes Elternpaar mit vier Kindern, das „gegen die Nichtberücksichtigung ihrer Kindererziehung bei der Beitragserhebung zur Renten- und Krankenversicherung“ vorgehen will.
Zum Hintergrund erläuterte der Verband am Donnerstag: „Durch die beitragsrechtliche Ausgestaltung der gesetzlichen Sozialversicherung mit ihren finanziell überfordernden Wirkungen werden Familien unter das Existenzminimum gedrückt und in ihrem Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Die überaus niedrige Rentenhöhe und die Altersarmut von Müttern zeigt schließlich die tatsächliche Geschlechterungleichheit und die verbotene Diskriminierung der Lebensleistungen von Müttern.“
Der ehemalige Landessozialrichter Jürgen Borchert, der die Familie vertritt, erläuterte mit Blick auf die Sozialversicherungspflicht: „Der staatliche Beitragszwang entzieht den Familien substanzielle Teile ihres für den Unterhalt der Kinder benötigten Familieneinkommens und leitet diese – nicht zuletzt – an kinderarme Rentenbezieher weiter. Die später erwachsenen Kinder hindert der Staat durch seine hohen Beitragslasten an der Versorgung der eigenen Eltern. Was Eltern mit ihren Anstrengungen während der Kindererziehung säen, ernten zu wesentlichen Teilen andere.“
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Zudem erklärte der Familienbund: „Eltern müssen nicht nur für ihre Kinder sorgen, sondern zahlen gleichzeitig mit denselben Beiträgen wie Kinderlose in die Rentenkasse ein. Der Staat erkennt diesen doppelten – generativen und finanziellen – Beitrag nicht an. Die Kollektivierung der Alterslasten über die Rentenversicherung – bei gleichzeitig privaten Kinderkosten – führt nach Forschungsarbeiten der Sozialökonomie zur Generierung externer fiskalischer Effekte zugunsten Kinderloser von über 100.000 Euro je Kind.“
Gerade Mütter, sagte Borchert, würden im gegenwärtigen System trotz ihrer langjährigen Erziehungsarbeit „mit der Rente direkt in die Altersarmut geschickt“. Er kritisierte „die absolute Geringschätzung der Kindererziehungsleistung von Müttern“, was ein „klarer Verstoß gegen Menschenrechte“ sei.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist im französischen Straßburg beheimatet. Er untersucht mögliche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dabei zeigt sich der Gerichtshof nicht immer familienfreundlich. So wurde es der deutschen Familie Wunderlich vor einigen Jahren nicht ermöglicht, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten (Homeschooling), obwohl diese Praxis in zahlreichen Ländern der Welt zumindest in gewissem Maß möglich ist. Die Familie wies nach, dass die Bildung und das Sozialverhalten der Kinder angemessen waren, scheiterte aber trotzdem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.