DBK-Betroffenenbeirat bedauert Auflösung von Missbrauchs-Kommission in Ost-Bistümern

Missbrauch (Symbolbild)
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Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat mit Bedauern auf die Auflösung der Interdiözesanen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA) in den drei Ost-Bistümern Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz reagiert. Es handle sich dabei um „keine gute Nachricht für die Betroffenen sexualisierter Gewalt innerhalb der katholischen Kirche im Großteil der östlichen Bundesländer“, so der Betroffenenbeirat am Donnerstag.

Hintergrund ist der Schritt der Diözesanbischöfe Heiner Koch, Heinrich Timmerevers und Wolfgang Ipolt, über den am 3. Juni die Öffentlichkeit informiert wurde. In einem Schreiben an die verbliebenen Mitglieder der IKA hoben sie „die anhaltenden kommunikativen Probleme“ hervor und erklärten, die Arbeit der Kommission sei „als dysfunktional beurteilt“ worden. Dabei beriefen sich die Bischöfe auf den Jahresbericht der IKA sowie auf ein separates Minderheitsvotum zum Jahresbericht.

Das Erzbistum Berlin erklärte, man sei mit der Auflösung der IKA „der vielfach vorgetragenen Bewertung“ gefolgt, „dass eine weitere Zusammenarbeit in dem gegebenen Rahmen trotz aller Bemühungen nicht möglich zu sein scheint“.

Die Mitteilung erwähnte zwar, dass die Aufarbeitung „konstruktiv fortgeführt“ werden solle, ging aber nicht darauf ein, was dies etwa für die bereits ausgeschriebene Missbrauchsstudie in den Bistümern Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz bedeutet.

Vor diesem Hintergrund erklärte der DBK-Betroffenenbeirat, der „bereits begonnene Weg zur Bestellung eines Gutachtens“ solle „weiter gegangen werden, damit die wertvolle Vorarbeit nicht verloren geht“.

Insgesamt, so der Betroffenenbeirat, sei die Auflösung der IKA „ein bisher einmaliger Vorgang innerhalb der Aufarbeitungsbemühungen und bedarf einer genauen Ursachenerforschung. Zu klären ist, inwieweit die gemeinsame Erklärung von UBSKM und DBK in diesem Vorgang verletzt wurde und ein sogenanntes ‚unabhängiges‘ Gremium einseitig aufgelöst werden kann.“

Der UBSKM ist der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, ein von der Bundesregierung im Jahr 2010 geschaffenes Amt, das derzeit von Kerstin Claus ausgeübt wird. Diese hatte bereits vor wenigen Tagen gesagt: „Ich erwarte von Erzbischof Koch und seinen Amtskollegen, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass auch für die kommenden drei Jahre verlässliche Strukturen geschaffen werden, über die die Vorgaben der Gemeinsamen Erklärung umgesetzt werden.“

Laut Betroffenenbeirat besteht „das Problem“ angesichts der erfolgten Auflösung der IKA darin, dass es „kein geregeltes Beschwerdeverfahren und keine Konfliktlösungsinstrumente gibt“. Man stehe aber zur Verfügung, „an einer Entwicklung eben dieser fehlenden Elemente“ mitzuwirken: „Damit ließe sich die Situation, wie sie in den Ostbistümern entstanden ist, zukünftig besser handhaben.“

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