CNA Deutsch präsentiert das folgende Interview mit dem Juristen Lothar C. Rilinger, dessen Buch „Christentum und Verfassung. Ein Dualismus oder doch eine Einheit?“ kürzlich bei editiones scholasticae erschienen ist. Rilinger ist in katholischen Kreisen bekannt besonders auch durch seine Interviews mit Kardinal Gerhard Müller.

Herr Rilinger, in Ihrem neuesten Buch „Christentum und Verfassung“ gehen Sie tief, gleichwohl aber auch sehr verständlich auf Fragen von Naturrecht und christlichem Fundament in modernen Staaten ein. Warum haben Sie das für notwendig erachtet?

Seit meinem postgradualen Studium der christlichen Philosophie interessiert mich in besonderer Weise die denkerische Grundlage unserer Gesellschaft und unseres Staates. Anhand der rechtlichen Entwicklung der Anschauung in Bezug auf die aktive Sterbehilfe habe ich schon frühzeitig erkannt, dass es notwendig ist, das Denken auf einem ethischen Grundgerüst aufbauen zu können, um nicht in die Beliebigkeit abzugleiten. Mir war immer der Aufbau des Rechts ein Vorbild im Denken. Dieses gründet auf Prinzipien, die zwar weiterentwickelt werden können, doch immer auf einer Fundierung aufbauen, die eine Stringenz mit sich bringt und deshalb vor dem Sich-verlieren im Ungefähren schützt.

Wenn wir uns den Prozess der Verabschiedung der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UNO aus dem Jahr 1948 oder denjenigen der Formulierung der Präambel unseres Grundgesetzes von 1949 vor Augen führen, können wir feststellen, dass das Naturrecht, das Recht, das Gott dem Menschen eingegeben hat, zur Grundlage der Rechtssetzung herangezogen worden ist. Damit konnte eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die von der totalen Gleichheit aller Menschen ausgeht und damit eine Bedingung festgelegt hat, die immer und in jedem Fall zu beachten ist.

Übrigens: Nur das Christentum kennt diese totale Gleichbehandlung aller Menschen, anderen Religionen oder auch Ideologien ist diese Grundvoraussetzung unbekannt. Dort werden wie im Marxismus Menschen nach Klassen unterschieden, im Hinduismus nach Kasten, im Nationalsozialismus nach Rassen, aber nicht nur dort, im Islam nach der religiösen Vorstellung, die auf dem Unterschied von Gläubigen und Ungläubigen basiert, um einige Beispiele zu nennen. Mir ist es wichtig, mit meinen Möglichkeiten immer wieder vorzutragen, dass letztendlich alle Personen ein gelungenes Leben führen könnten, wenn die kulturelle Grundlage bestehen bliebe, die Europa und den geistigen Westen groß gemacht hat und diese zur führenden auf der Welt werden konnte.

Gemäß dem Böckenförde-Diktum lebt der moderne Staat von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann. Welche sind das aus Ihrer Sicht?

Böckenförde hat erkannt, dass der Staat aus sich selbst heraus keine Voraussetzungen schaffen kann, die es ihm erlauben, eine Politik zu praktizieren, die dem Wohl des Staatsvolkes dienen könnte. Der Staat ist nur ein technisches und organisatorisches Konstrukt, um den Prozess des Regierens und Verwaltens führen zu können. Werte, die die Politik bestimmen, muss er sich deshalb von außerhalb seines Selbst holen. Diese kann er nur in philosophischen, theologischen oder auch ideologischen Systemen finden, die in der Gesellschaft diskutiert werden. Da der Staat wie auch die Naturwissenschaften wertfrei ist, ist er darauf angewiesen, dass er sich auf geistige Grundlagen bezieht, die andere Personen für ihn formuliert haben.

Böckenförde, ein gläubiger Katholik, sah ausschließlich im Christentum die Grundlage, um eine weltliche Gerechtigkeit innerhalb des Staates ermöglichen zu können. Deshalb soll der Staat Rückgriff auf christliche Wertvorstellungen nehmen, um ihn auf einem Wertesystem aufbauen zu können, das in idealer Weise als gerecht bezeichnet werden könnte.

Es kann natürlich keine christliche Politik geben, wie es bis 1933 die Zentrumspartei praktiziert hat, da wir die Trennung von Staat und Kirche als Verfassungsprinzip haben. Allerdings ist es nur eine „hinkende“ Trennung, da sie nicht, wie in Frankreich, total ist. Staat und Kirche sind teilweise auf Grund ihrer gegenseitigen Abhängigkeit nach wie vor miteinander verbunden. Deshalb obliegt es der Kirche, sich immer wieder in den politischen Prozess einzuschalten, allerdings nicht fordernd, sondern beratend, um Einfluss nehmen zu können.

Allerdings darf sich dieses Engagement nur auf die Grundfragen und damit auf die Diskussion um die Geltung von Menschenrechten beziehen. Ihre Vorstellung von Meinungsfreiheit, von Würde oder vom Lebensrecht muss sie vortragen, aber nicht resignieren, wenn sie nicht gehört werden, sondern weitermachen. Sie ist verpflichtet, immer wieder im Diskurs ihre Meinung zu artikulieren und der Politik den Spiegel vorzuhalten, damit die Politiker Möglichkeiten erblicken können, wo der richtige Weg verlaufen sollte.

Sehen Sie diese Grundlagen in einer entchristlichten Gesellschaft schwinden?

Die christliche Grundlage wird immer geringer. Auch wenn sich der Westen auf christlicher Grundlage weltumspannend hat entwickeln können, zeigt diese, dass zumindest im Westen die christliche Ausrichtung zunehmend geringer wird und deshalb der atheistische Relativismus an Bedeutung gewinnt. Die aus dem Christentum hergeleiteten ewigen Werte werden immer mehr in den Hintergrund verschoben, um diese durch selbst erdachte Wünsche zu ersetzen – durch Wünsche, die sich nicht mehr aus christlichen Prinzipien herleiten lassen, sondern aus dem Moment, aus einer Laune heraus geboren und jederzeit geändert werden können.

Welche Folgen wird das für Deutschland oder andere entchristlichte Staaten haben?

Die Werte, die der Gesellschaft zu Grunde liegen, werden beliebig ausgelegt. Grundlage wird nicht mehr das System sein, aus dem sich die tradierten Menschenrechte herleiten lassen, sondern der Utilitarismus, der auf die Nützlichkeit abstellt und Menschenrechte konterkariert.

In Frankreich wurde die Garantie der Abtreibung in die Verfassung aufgenommen. Noch ist zwar nicht das Menschenrecht auf Abtreibung ausdrücklich in der Verfassung erwähnt, sondern nur die Garantie, dass die Abtreibung möglich ist. Doch wird von französischen Staatsrechtlern allein die Garantie der Abtreibung als Menschenrecht auf Abtreibung angesehen, so dass dieses Menschenrecht im Gegensatz zum Menschenrecht auf Leben steht. Das Menschenrecht auf Abtreibung wird zum Menschenrecht auf Tötung und steht somit gleichberechtigt mit dem Menschenrecht auf Leben. Was als Widerspruch anmutet, ist leider verfassungsrechtliche Wirklichkeit. Wenn es aber ein Menschenrecht auf Tötung ungeborener Menschen gibt, dann ist es aus utilitaristischen Gründen nur ein kleiner Schritt, auch in anderen Phasen im Leben eines Menschen das Menschenrecht auf Töten durchzusetzen.

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Da Menschen nach unserer Rechtsordnung zwar das Recht auf Leben geltend machen können, dies aber nicht mehr gewollt ist, wird darüber diskutiert, wer als Mensch im Sinne des Artikel 1 Grundgesetz angesehen werden muss. Sollte ein menschliches Wesen nicht als Mensch im Sinne Art. 1 Grundgesetz angesehen werden, könnte ihm das Menschenrecht auf Leben und auf Würde entzogen werden – mit der Folge, dass diese menschlichen Wesen getötet werden können, ohne dass eine strafbare Handlung vorliegen würde.

In welchem Spannungsfeld sehen Sie aktuelle Phänomene wie den Wokeismus oder Abtreibung und Sterbehilfe mit unserer Verfassung?

Der Humanismus und damit das auf dem Christentum fußende Menschenbild soll durch das transhumanistische abgelöst werden. Danach wird der Mensch anders definiert. Ursprünglich wird der Mensch als Einheit von Geist und Körper gedacht, mit der Folge, dass jeder Mensch gleichbehandelt wird, unabhängig davon, wie er körperlich disponiert und wie sein Geist ausgestaltet ist. Jeder Mensch – ob geboren oder noch nicht – wird deshalb als Rechtssubjekt angesehen, so dass jeder Mensch über sämtliche Menschenrechte verfügt, die ihm intrinsisch von der Nidation im Mutterleib bis zum Tod zugeordnet sind – sie sind mit seinem Menschsein untrennbar verbunden.

Im Transhumanismus wird diese Einheit jedoch aufgelöst, so dass Geist und Körper als Dualismus nebeneinander bestehen. Der Körper wird jedoch nicht als Rechtssubjekt gedacht, sondern als Rechtsobjekt, als Sache mithin, so dass er über kein Menschenrecht, ja, über keine Rechte verfügen kann. Der Geist hingegen wird als Rechtssubjekt angesehen, so dass ausschließlich er Träger von Rechten ist.

Deutlich wird diese Rechtseinschränkung in der Diskussion über die Entkriminalisierung der Abtreibung aufgezeigt. Der ungeborene Mensch wird als „Zellhaufen“, als „parasitärer Zellhaufen“ oder als „Schwangerschaftsgewebe“ benannt, um aufzuzeigen, dass er nicht als Mensch angesehen wird. Es sind camouflierende Bezeichnungen, da die Gesellschaft noch nicht bereit ist, den ungeborenen Menschen als Sache zu deklarieren – was er aber sein soll. Da dem ungeborenen Menschen der Geist abgesprochen wird, soll er auch keine Rechte haben. Diese Annahme birgt aber die Gefahr in sich, dass Menschen in anderen Lebenssituationen ebenfalls durch Krankheit, Unfall oder von Geburt an über keinen Geist verfügen können, so dass ihnen jede Rechte aberkannt werden könnten.

Wenn ungeborenen Kindern der Geist abgesprochen wird und damit das Recht auf Leben, ist es nur ein kleiner Schritt, um auch Erwachsene, die über keinen Geist verfügen können, das Menschenrecht auf Leben abzusprechen, so dass sie getötet werden dürften. Es wäre ein Gang in die Barbarei und vor allem ein Rückschritt in die voraufklärerische Zeit, in der Sklaven und Leibeigene als Sache bezeichnet wurden, über die man wie über eine Sache verfügen konnte.

Eine ähnliche Entwicklung können wir im Wokeismus feststellen. Das Geschlecht eines Menschen soll sich nicht mehr nach dem Körper richten, nicht mehr nach den biologischen Dispositionen, sondern ausschließlich nach dem Geist. Will man sich als Mann wie eine Frau fühlen, könnte das Geschlecht beliebig und jährlich geändert werden. Eine Transfrau soll eine Frau sein, ein Transmann ein Mann, so dass Transfrauen Zugang zu geschützten Räumen für Frauen haben sollen und Transmänner Anspruch auf frauenärztliche Behandlung, wenn sie schwanger geworden sind.

Der Transhumanismus entpuppt sich deshalb als eine reine Ideologie, die nicht stringent durchgehalten werden kann. So ist es im Kriegsfall nicht für einen Mann erlaubt, sich als Frau zu bezeichnen und Transmänner werden als Frauen behandelt, wenn sie schwanger sind und Kinder gebären.

Es ist nicht möglich, eine Ideologie gegen die Biologie zu konstruieren. Diese kann nicht durch einen Wunsch aufgehoben werden. Im Übrigen verfügen Männer über X- und Y-Chromosomen, während Frauen über zwei X-Chromosomen verfügen. Aus ideologischen Gründen können sich Männer zwar als Frauen bezeichnen und Frauen als Männer, biologisch können sie aber nicht ihre Zuteilung von Chromosomen überwinden und bleiben deshalb immer dem Geschlecht zugehörig, das ihnen durch die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle zugewiesen worden ist.

Das Anzweifeln allerdings kann sogar unter Strafe gestellt werden, was freilich zwangsläufig als einen Anschlag auf das die Demokratie konstituierende Menschenrecht auf Meinungsfreiheit anzusehen wäre, doch haben inzwischen die USA und das Vereinigte Königreich anerkannt, dass eine Ideologie nicht die Biologie außer Kraft setzen kann. Im Übrigen kennen wir diese Auffassung aus den Diskussionen in der Aufklärung. Es hat Jahrhunderte gedauert, bis die Wissenschaft über die Ideologien triumphieren konnte, was als große Errungenschaft der Menschheit angesehen wurde. Es wäre ein Rückschritt in voraufklärerische Zeiten, sollte die Ideologie wieder die Wissenschaft beherrschen.

Augustinus schreibt im Gottesstaat, ein Staat ohne Gerechtigkeit sei wie eine große Räuberbande. Fühlen Sie sich bei dieser Aussage an heute erinnert?

In unserer Grundrechtssystematik ist festgeschrieben worden, dass jedes Grundrecht eingeschränkt werden darf, allerdings muss immer ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundrechten erfolgen. Wenn aber eine strafbare Handlung darin gesehen wird, dass biologische Tatsachen, die unstreitig sind, nicht als wahr bezeichnet werden dürfen, wird das Freiheitsrecht auf Meinungsäußerung außer Kraft gesetzt. Und wenn ein Politiker kritisiert wird und dabei der Kritiker mehr emotionale Argumente ins Feld führt, die nicht strafbar sind, gleichwohl eine Strafbarkeit angenommen wird, ist eine Grenze überschritten, die die Überwindung der Unhintergehbarkeit von Menschenrechten markiert. Wenn es strafbar ist, einen Politiker als „Schwachkopf“ zu bezeichnen, im Rahmen der Verballhornung der Firmenbezeichnung „Schwarzkopf“, obwohl dieser nicht weiß, was wir unter Insolvenz zu verstehen haben, ist es nur ein kleiner Schritt, auch in anderen Bereichen die Strafbarkeit auszuweiten, wenn widerstreitende Argumente vorgetragen werden.

Unabhängig davon, dass das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung aufgehoben wird, wird darüber hinaus die Grundlage der demokratischen Grundordnung in Frage gestellt. Der freie Diskurs – freilich jenseits der Strafbarkeit – stellt die Grundlage der Demokratie dar. Wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt, auch durch Meldestellen, denen man anonym vermeintliche „Hass und Hetze“ melden kann, besteht die Gefahr, dass sich die Demokratie in Autokratie und Diktatur wandelt. Gerade in Deutschland haben wir erfahren, was es bedeutet, wenn Blockwarte denunzieren und Menschen in ein KZ bringen lassen können. Dieses Phänomen haben wir auch in der französischen Revolution erfahren müssen. Missliebige Personen wurden einfach als Gegner der Revolution bezeichnet und schon hatten sie ihren Kopf unter der Guillotine verloren.

Sollte der Staat bewusst überobligatorisch die Menschenrechte aufheben, liegt der Verdacht nahe, dass er sich dem Vorwurf aussetzen muss, als Räuberbande zu agieren. Der Staat hat die Aufgabe, sich um das Wohl seiner Staatsbürger zu kümmern, nicht aber durch übermäßige Einschränkungen der Menschenrechte seiner Staatsbürger diesen vorzuschreiben, was sie zu denken und zu handeln haben.

Sie schreiben, moderne Staaten könnten ohne christliches Fundament gar nicht existieren. Warum ist das so?

Jeder Staat fußt auf einer denkerischen Grundlage, von der aus er Gerechtigkeit praktizieren muss. Jeder Staat kann zwar funktionieren, auch ohne christliche Grundlage, doch stellt sich dann die Frage, ob er auch Gerechtigkeit gewähren kann. Der Staat ist auf das Gemeinwohl verpflichtet. Es ist seine ureigenste Aufgabe, die Interessen seiner Staatsbürger zu beachten und deren Wohl zu mehren. Auch wenn der Staat nicht das Wohl eines jeden einzelnen Staatsbürgers beachten kann, wie sollte er auch 84 Millionen einzelne und verschiedene Wohle bedienen – das Verfolgen des Gemeinwohls bezieht sich aber darauf, dass jeder leben und über ein Existenzminimum verfügen kann, sollte der Bedürftige oder Arme, wie es in der Bibel steht, diese finanzielle Ausstattung selbst nicht erwirtschaften können.

Das Verfolgen des Gemeinwohls zeigt sich in der Ausgestaltung des Sozialstaates. Diese Aufgabe muss der Staat auf der Grundlage des Gleichheitssatzes erbringen, so dass jeder Staatsbürger, ja, jeder Bewohner des Staates mit einer Alimentierung rechnen kann. Der Anspruch ist an Voraussetzungen gebunden, da der Staat nicht jede Person versorgen kann, sondern nur berechtigte Bedürftige. Wenn Personen diese Bezugsberechtigungen erfüllen, darf ihnen die Leistung aus keinem Grund vorenthalten werden – aus keinem religiösen, sittlichen, politischen Grund.

Diese Idealvorstellung gilt aber nicht weltweit. Menschen werden aus religiösen Gründen diskriminiert, da sie einer anderen Kaste wie im Hinduismus angehören oder werden als Ungläubige wie im Islam angesehen oder aber aus politischen Gründen im Rahmen des Klassenkampfes wie im Kommunismus oder der Rasse wie im Faschismus, um nur einige Beispiele zu nennen.

Nur in christlich geprägten Staaten verfolgt der Staat die unbedingte Einhaltung des Gleichheitssatzes, da nur das Christentum die totale Gleichheit der Menschen anerkennt. Selbst wenn sich europäische Staaten von ihrer christlichen Einstellung entfernt haben, basieren sie gleichwohl auf einer Tradition, die im Christentum gründet, ja, selbst die atheistische französische Revolution hat sich die aus dem Christentum hergeleiteten Prinzipien von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit zu eigen gemacht. Da somit nur in einem Staat, der sich auf christliche Grundprinzipien bezieht, versucht werden kann, eine gerechte Politik der Gleichheit zu praktizieren, ist es gerechtfertigt, einen auf diesen Prinzipien errichteten Staat als Vorbild anzusehen.

Welchen Lesern legen Sie das Buch besonders ans Herz?

Mich interessieren im Wesentlichen gesellschaftliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Deshalb beschäftige ich mich in meinem Werk auch vornehmlich mit Fragen, die sich auf die Grundfesten unserer Gesellschaften und Staaten beziehen. In dem Buch „Christentum und Verfassung“ habe ich mich einem Phänomen genähert, das nicht nur rechtliche und politische Fragen umfasst, sondern auch religiöse.

Zwar schreitet die Entchristlichung unserer Gesellschaft mit Riesenschritten voran, gerade nach der von mir begrüßten Wiedervereinigung, und damit ändert sich auch die sittliche Grundlage unseres Staates, doch bin ich überzeugt, dass eine Rückbesinnung auf Gott und folglich auf die Ethik, die sich aus dem Christentum herleitet, erfolgen wird.

Das Buch ist demjenigen zu empfehlen, der sich politisch engagiert und Gedanken über die Grundlagen unseres Lebens macht sowie Interesse hat, nachzuverfolgen, auf welcher Idee eine Gesellschaft und ein Staat aufgebaut sein sollte. Auch wenn ein Staat viele Kleinigkeiten regeln muss und sich im Taktischen verlieren könnte – er hat auch die Aufgabe, die strategische, ja, operative Entwicklung zu konzipieren. Und hier setzt das Buch an.

Ich möchte darstellen, dass der Rekurs auf unsere christliche Tradition nicht nur unser Land und Europa, also den Westen, eine kulturelle Höhe hat erklimmen lassen, die keine andere Kultur hat erreichen können. Wenn uns aber die christliche Fundierung diese Höhe hat erlangen lassen, dann dürfte sie auch zukünftig hierzu in der Lage sein, die Entwicklung zu gestalten. Sich mit diesem Prozess zu beschäftigen ist spannend und im Übrigen auch gesellschaftlich und politisch nützlich.

Hinweis: Interviews wie dieses spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gesprächspartner wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.